Unfallschadengutachten

Das eigene Auto ist einem lieb und teuer. Umso schlimmer, wenn es bei einem Unfall Schaden nimmt. Um nach dem Unfall Ihre finanziellen Ansprüche an die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung oder andere Unfallbeteiligte rechtsverbindlich zu beziffern, sollten Sie unverzüglich ein Unfallschadengutachten aufnehmen lassen.

Ein solches Gutachten liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Wir dokumentieren in diesem Gutachten alle durch den Unfall verursachten Schäden an Ihrem Fahrzeug, die als versicherungsrelevante Fakten zur Schadensregulierung erforderlich sind. Gleichzeitig ermitteln wir für Sie den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe.

Wenn es um Unfallschadengutachten geht, genießt unser Sachverständigenbüro einen hervorragenden Ruf bei Kunden, Anwälten, Gerichten und Versicherungen.

Unser Sachverständigenbüro stellt im Unfallschadengutachten u. a. sowohl den Restwert Ihres Fahrzeuges als auch dessen Wiederbeschaffungswert fest. Der Restwert Ihres Fahrzeuges ist auch dann noch zu bemessen, wenn ein Schadenfall das Fahrzeug zwar nicht zerstört hat, aber dennoch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Der Restwert bemisst sich nicht nur an der Schadenhöhe, sondern dem Bundesgerichtshof zufolge vor allem nach dem Preisgefüge auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Entgegen der üblichen Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes über die sog. „Schwacke-Liste“, bezieht unser Sachverständigenbüro die örtliche aktuelle Marktlage in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes für Ihr Fahrzeug mit ein.

Besteht nach einem Unfall eine merkantile Wertminderung bei Ihrem Fahrzeug, wird unser Sachverständigenbüro die Höhe des merkantilen Minderwertes ermitteln. In die Ermittlung der merkantilen Wertminderung durch unsere Sachverständigen fließen sämtliche für den Verkaufswert Ihres Fahrzeugs maßgeblichen Kriterien wie der Neupreis, das Alter, der Typ (z. B. Bus, Pkw, Motorrad, etc.), die Nutzungsart (z. B. als Taxi), die Laufleistung, der Erhaltungszustand und die Marktgängigkeit des Fahrzeuges. Natürlich werden hier auch die Art und das Ausmaß der unfallbedingten Schädigungen sowie die notwendigen Instandsetzungskosten betrachtet.

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